
Rückgabe per Mausklick?
Im Museum existiert ein Objekt längst nicht mehr nur als physischer Gegenstand, sondern auch als Daten. Was geschieht mit Fotografien, 3D-Modellen und Datensätzen, wenn ein Objekt an seine Herkunftsgesellschaft zurückgegeben wird? Bleiben sie online, werden sie übergeben oder gelöscht? Und wer entscheidet darüber? Wir gehen der Frage nach, was digitale Rückgaben leisten können, wo ihre Grenzen liegen und was das für die Reiss-Engelhorn-Museen bedeutet.

Wenn Museen heute über Restitution sprechen, geht es meistens um die materielle Rückführung eines Objekts. Zu jedem Objekt gehören jedoch auch Fotografien, Metadaten, wissenschaftliche Beschreibungen, Restaurierungsberichte und 3D-Modelle. Ein Teil dieser digitalen Abbilder und Daten liegt in internen Datenbanken, ein anderer ist veröffentlicht: in Online-Sammlungen, auf Websites oder in digitalen Ausstellungen. Die Dokumentation selbst ist dabei nichts Ungewöhnliches. Neu ist, dass sie sich beliebig kopieren, weltweit abrufen und kaum noch zurückholen lässt.
Was geschieht aber mit diesen Informationen, wenn ein Objekt restituiert wird? Müssen auch seine digitalen Kopien zurückgegeben werden? Und was hieße das bei Daten, die sich beliebig oft vervielfältigen lassen? Können sie weiterhin online bleiben? Und wer entscheidet darüber? Um diese Fragen geht es, wenn im Folgenden von digitaler Rückgabe die Rede ist. Digitale Reproduktionen sind dabei Chance und Risiko zugleich: Sie können Restitutionsprozesse unterstützen, aber auch bestehende Machtverhältnisse fortschreiben.
Digitale Sichtbarkeit – pro und kontra
Digitale Reproduktionen können einen wichtigen Beitrag zur Restitution leisten. Datensätze und Digitalisate lassen sich unabhängig von Ort und Zeit verbreiten und ermöglichen den weltweiten Zugriff. Werden Abbildungen und die zugehörigen Informationen eines Objektes online veröffentlicht, schafft dies Transparenz. Herkunftsgesellschaften und Interessierte können etwa erfahren, welche Objekte sich im Museum befinden, wie diese beschrieben werden und welche Informationen zu ihrer Herkunft vorliegen. Damit entsteht eine wichtige Voraussetzung für Restitutionsprozesse und eine Grundlage für den gemeinsamen Dialog mit Herkunftsgesellschaften. Denn ein Objekt, das nicht sichtbar ist, kann nur schwer Gegenstand einer öffentlichen oder wissenschaftlichen Auseinandersetzung werden.
Digitale Sichtbarkeit kann Restitutionsprozesse also erheblich erleichtern. Sie verändert zwar weder den Eigentumsstatus noch den tatsächlichen Aufenthaltsort eines Objekts, doch sie ermöglicht den Zugang zu Wissen, das über Jahrzehnte etwa in europäischen Museen zusammengetragen wurde – und das zu einem großen Teil aus den Herkunftsgesellschaften selbst stammt. Eine umfassende Rückgabe kann deshalb nicht beim Objekt stehen bleiben. Sie muss auch die Frage einschließen, was mit Dokumentationen und Forschungsdaten geschieht: ob sie weitergegeben, weiterhin zugänglich gehalten oder zurückgezogen werden.
Doch wer kontrolliert den Umgang mit diesen Daten? Digitalisierte Objekte und ihre Datensätze sind nicht neutral. Ihre Darstellung erfolgt über bestimmte Plattformen, Dateiformate, Sprachen und Ordnungssysteme, die wiederum beeinflussen, wie ein Objekt wahrgenommen und interpretiert wird. Wer die Daten erstellt, ordnet und präsentiert, entscheidet, welche Informationen sichtbar werden und welche Perspektiven fehlen. Es reicht nicht aus, ein digitales Objekt online zu stellen – und ein Digitalisat ist kein Ersatz für die physische Rückgabe. Das Teilen von Daten ist eine wichtige Voraussetzung – entscheidend ist aber immer, wer wen zum Teilen einlädt und wer die Kontrolle über den Prozess behält oder abgibt.
Für viele Herkunftsgesellschaften ist es zudem problematisch, wenn digitale Reproduktionen ohne ihre Zustimmung erstellt und verbreitet werden, besonders bei menschlichen Überresten sowie religiösen, zeremoniellen oder anderen sensiblen Objekten. Wenn Museen ehemaliger Kolonialmächte die technischen Standards, Plattformen und Zugangsbedingungen bestimmen, werden fortbestehende Machtverhältnisse nicht überwunden, sondern in den digitalen Raum übertragen.
Museen stehen damit vor der Herausforderung, einerseits ihre Sammlungen transparent zu erschließen und Herkunftsgesellschaften umfassenden Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Andererseits müssen sie anerkennen, dass eine uneingeschränkte Veröffentlichung nicht immer verantwortungsvoll oder im Interesse der betroffenen Gesellschaften ist. Die Entscheidung über Veröffentlichung, Weitergabe, Löschen oder Verändern digitaler Reproduktionen sollte gemeinsam mit den Herkunftsgesellschaften oder den von ihnen beauftragten Institutionen getroffen werden. Das betrifft auch die Frage, was nach einer physischen Rückgabe mit verbleibenden Datensätzen geschieht.
Ein Museum kann ein Objekt restituieren und trotzdem weiterhin über Fotografien, Katalogtexte oder 3D-Modelle verfügen. Ob diese Materialien online bleiben, verändert werden oder ebenfalls übertragen werden, darf nicht allein eine interne Museumsentscheidung sein.
Und die Reiss-Engelhorn-Museen?
Auch für uns an den Reiss-Engelhorn-Museen ist das keine theoretische Frage. In der Sammlung Weltkulturen befinden sich rund 40.000 Objekte aus allen Erdteilen. Mit den Fragen, die dahinterstehen, befassen wir uns bereits konkret an zwei Stellen, an denen sich physische und digitale Rückgabe berühren.

Unsere Benin-Bestände haben wir in einem vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Projekt erforscht und öffentlich auf der Plattform Digital Benin dokumentiert. Im Juli 2025 hat der Mannheimer Gemeinderat beschlossen, diese Bestände nach Nigeria zu restituieren. Ein Teil soll als Dauerleihgabe in Deutschland bleiben. Welche Objekte wann zurückkehren, entscheidet sich, wenn die nigerianische Seite weitere Schritte einleitet. Was jedoch darüber hinaus mit den zugehörigen Datensätzen, Fotografien und Beschreibungen geschieht, stellt sich damit aktuell auch bei uns ganz konkret.
Als 2023 drei toi moko – mumifizierte Ahnenköpfe der Māori – auf Antrag des Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa nach Neuseeland zurückkehrten, haben wir auch einen kompletten digitalen Satz aller uns bekannter Archivalien und Dokumente zu den Ahnen übergeben. Darüber hinaus war den Māori wichtig, dass die Ahnen nicht öffentlich gezeigt werden. Wir haben deshalb keine Abbildungen veröffentlicht – auch nicht für die Berichterstattung – und Medien gebeten, nicht auf Bilddatenbanken zurückzugreifen.

Beides sind Anfänge, keine fertigen Antworten. Die Frage, wer über Daten entscheidet – über ihre Erfassung, Veröffentlichung und Löschung –, gehört deshalb zu den Themen, an denen wir im Rahmen unserer Digitalstrategie arbeiten. Sie stellt sich nicht erst, wenn ein Rückgabegesuch vorliegt, sondern gleich zu Beginn von Digitalisierung und Datenmanagement.
Wie geht es weiter?
Die Digitalisierung wird den Umgang mit Museumssammlungen weiter verändern. Je mehr Objekte als digitale Datensätze vorliegen, desto dringlicher wird die Frage, wer über diese Daten verfügen und über ihre Nutzung entscheiden darf. Digitale Objekte können Wissen zugänglich halten und neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen. Sie können Herkunftsgesellschaften dabei unterstützen, ihre eigene Geschichte zu erforschen und museale Beschreibungen kritisch zu prüfen. Eine digitale Reproduktion kann dazu beitragen, Wissen weiterzugeben und ein Objekt auch nach seiner physischen Rückgabe zu dokumentieren und wissenschaftlich auffindbar zu halten.
Doch digitale Rückgabe muss vor allem die Frage nach der Hoheit über diese Daten stellen: Wer kontrolliert den Zugang, die Nutzung und die Darstellung? Ansätze dafür gibt es bereits, etwa die CARE-Prinzipien für indigene Datensouveränität oder die Traditional Knowledge Labels der Initiative Local Contexts, mit denen Herkunftsgesellschaften eigene Nutzungsregeln an digitale Bestände knüpfen können. Nur wenn digitale Rückgabe transparent, partizipativ und im Einvernehmen mit den Herkunftsgesellschaften gestaltet wird, kann sie physische Rückgaben sinnvoll ergänzen.
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